Reisebedingungen (AGB)

Allgemeine Reisebedingungen der CASTAN Golfreisen Reiseveranstaltungsgesellschaft mbH (Reiseveranstalter) für Pauschalreisen nach §§ 651a ff. BGB. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und werden mit Abschluss des Reisevertrags Vertragsbestandteil.

Aktualisiert: 03.10.2026

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit der Anmeldung (schriftlich, per E-Mail, über das Anfrageformular oder telefonisch) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung, das individuelle Angebot und diese Reisebedingungen.

1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden ist.

1.3 Der Anmeldende steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Mitreisenden ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

1.4 Angebote auf dieser Website sind unverbindlich; Preise werden erst im individuellen Angebot genannt und sind bis zur Buchung freibleibend.

2. Zahlung

2.1 Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651r BGB) wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.2 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.3 Leistet der Kunde die Zahlungen trotz Fälligkeit und Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu verlangen.

3. Leistungen, Preisänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung. Angaben in Hotel- und Golfplatzbeschreibungen Dritter sind für den Reiseveranstalter nicht bindend.

3.2 Golfleistungen (Greenfees, Startzeiten, Buggys) werden nach Verfügbarkeit bestätigt. Startzeiten können durch den Golfclub aus Pflege- oder Turniergründen verschoben werden; der Reiseveranstalter bemüht sich um gleichwertigen Ersatz.

3.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss gemäß § 651f BGB zu erhöhen, wenn sich Beförderungskosten, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse ändern; eine Erhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn und nur bis 8 % des Reisepreises ohne Rücktrittsrecht des Kunden zulässig.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter; die Schriftform wird empfohlen.

4.2 Tritt der Kunde zurück, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt pro Person in Prozent des Reisepreises:

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35 %
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 55 %
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 %
  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 %
  • am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 90 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für Flugleistungen können abweichende Bedingungen der Fluggesellschaft gelten, die im Angebot ausgewiesen werden.

4.3 Umbuchungen (Reisetermin, Hotel, Zimmer) sind bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50 € pro Person zuzüglich etwaiger Mehrkosten der Leistungsträger möglich; spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit Neubuchung.

4.4 Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Der Reiseveranstalter kann widersprechen, wenn der Dritte die Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Entstehende Mehrkosten tragen Kunde und Dritter als Gesamtschuldner.

4.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

5.1 Der Reiseveranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (§ 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB); gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.

5.2 Der Reiseveranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Durchführung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.

6. Mitwirkungspflichten, Mängelanzeige

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Vertretung anzuzeigen (§ 651o BGB) und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Minderungs- und Schadensersatzansprüche entfallen.

6.2 Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB).

7.2 Für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. zusätzliche Greenfees, Ausflüge vor Ort), haftet der Reiseveranstalter nicht, sofern sie ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert über Einreise- und Gesundheitsbestimmungen für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird. Der Kunde ist für die Einhaltung selbst verantwortlich; Nachteile aus der Nichtbeachtung gehen zu seinen Lasten.

9. Insolvenzabsicherung

Der Reiseveranstalter hat gemäß § 651r BGB sichergestellt, dass dem Kunden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen infolge Insolvenz ausfallen. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung übergeben.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. Für Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend; für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

Reiseveranstalter: CASTAN Golfreisen Reiseveranstaltungsgesellschaft mbH, Papenreye 22, 22453 Hamburg. Stand: Oktober 2026.